Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sperrer
Artikel davor:
spenstig
Sperber
Sperbergeständ
Sperbergestell
Sperberhandschuh
Sperling
Sperlingskopf
Sperre
Sperrehand
sperren
Sperrer
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Torwärter; auch für die Überwachung einer Sperre (IV) zuständige Amtsperson
vgl.
Schließer (I)
- zum feuer sollen reiten und hauptleute seyn der kamrer, der baumeister und der sperrer1456 Gemeiner,RegensbChr. III 243
- so sol man auch bestellen in yedes thor und türleinsperrers hause 10 schafe; dieselben sperrer söllen auch gepunden sein, söliche schafe bey in unverruckt und in acht zu haben, das die icht ... verloren werden1464/70 Tucher,NürnbBaumeisterb. 329Faksimile - in Google Books
- bey allen vorgenommenen sperren sollen die auff-, nachseher und sperrer, ob nicht die angethane sperren etwa verletzt oder verruckt worden, oͤffters visitirenEnde 17. Jh. CAustr. I 527Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
Artikel danach:
Sperrgalgen
Sperrgeld
Sperrglocke
sperrhaftig
Sperrherr
sperrig
Sperrmesser
(Sperrnis)
Sperrung