Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sperrgeld
Artikel davor:
Sperbergeständ
Sperbergestell
Sperberhandschuh
Sperling
Sperlingskopf
Sperre
Sperrehand
sperren
Sperrer
Sperrgalgen
Sperrgeld
, n.
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I
Gebühr für das gerichtl. Sperren (I) von Gütern
- [beschwährspuncte:] spörr gelt von 1 fl. 30 krz. biss in die 3 fl. erlegen1596 G.E. Friess, Aufstand der Bauern (Wien 1897) 250
- [daß] angemelte spörgelt für den richter per 1 fl. 30 kr.1719 Chorinsky,Mat.
- [todtfall:] anschlag vorgemelter stuck voͤllig 800 fl. bringt ... sperr- und inventur-geld herrn pfleger 2 fl.1721 Bluemblacher App. 2Faksimile (ca. 80 KB)
II
Gebühr für das Öffnen eines Stadttores während der Sperre (VI)
- weil des sontags morgens das thor gar nicht geoͤffnet wird, und ... zu weilen ein- oder der ander erhebliche ursachen hinauß gelassen zu werden hat, soll derselbe gegen das gewoͤhnliche sperrgeld ... außgelassen werden1706 HessSamml. III 552Faksimile (ca. 442 KB)
- alle ybrige officier und gemeine ... sollen des spörrgelts befreyet seyn1746 MittSalzbLk. 10, 2 (1870) 16
- daß die postilions mit iren pferden, wenn sie leer zuruͤck gehen, vom sperrgelte oder bruͤcken-, auch faͤhrgelte frei sind1757 Estor,RGel. I 870Faksimile (ca. 156 KB)
- von dem in allen haupt- und graͤnzstaͤdten angeordneten thor- oder sperrgeld1770 Kreittmayr,StaatsR. 387Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die kosten hierzu [Straßenbeleuchtung] muͤssen ... die staͤdte selbst ... aufbringen ... [hierzu] wird ein so genanntes thor- oder sperr-geld von den in der nacht einpassirenden erhoben1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 541Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bitte des magistrats der stadt S., damit selbigen die schluͤsseln zu den stadt-thorn von dortigen commandanten wieder ausgeliefert, auch die rathsglieder und ihre familien von entrichtung des sperrgeldes befreyet werden moͤgen1786 KurpfSamml. IV 938Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- eyd eines thor-bedienten zur einhebung der sperr-gelder1794 NCCPruss. IX 2316Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin