Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sperrglocke
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Sperre
Sperrehand
sperren
Sperrer
Sperrgalgen
Sperrgeld
Sperrglocke
, f.
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vor dem Schließen der Stadttore geläutete Glocke bzw. das Glockenzeichen, das das Schließen der Stadttore ankündigt
- [wir gebieten, das] so bald man summer- und winterzeit die sperrglocken leutet oder sunst die tor in steten zuspert, anheimbs in sein haus oder herberg gehen [sol]1531 Brandenburg-Kulmbach/Sehling,EvKO. XI 309Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- hat man angehebt alhie das erstemal die gewönlich hoßaus gloggen vor dem ave maria für ain spörglogkhen zu leuthen1625 Schmeller2 I 1182Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- ein metzger soll ... mehr nicht, dann ... funfzig schaafe auf der gemeine ... weiden, auch es also anstellen, daß taͤglich, wann die sperr-glocke gelautet wird, selbige bereits in den staͤllen zu finden seyn1672 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 666Faksimile - in Google Books
- sperr-glocke ... sonus campanæ claudendæ portæ signum, die thor-glocke1741 Frisch II 298Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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Sperrung
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Sperrzeug
Spesen