Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spesen

Spesen

, pl.

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Ausgaben, Auslagen, Unkosten; Nebenkosten insb. für Verpflegung und Reise; Frachtkosten
  • de speessen, unsen antal von der teringe doctor M. und P. an den keyser gesant
    1513 HanseRez.3 VI 494
  • dasz auch solche spesen und ausgaben ... der ordnung gemäsz eingetragen werden
    1656 Eheberg,StraßbVG. 731
  • wann einer wäre, der dem anderen etwz ob seinen güteren, herbergen oder zäun aufführen thäte ... und so der, der es nit leiden mag, dem thäter ansagt zu raumen und nit raumen wollte, mag er taglöhner schicken zu raumen, und der thäter solle schuldig seyn, die spesen zu zahlen
    um 1657 GraubdnRQ. II 323
  • [daß vnserer bürgerschafft durch] wolumbgängliche spesen und außgaben deß jahres über vil gelt auß handen gezogen
    1673/97 Wüst,Policey I 174
  • die marchstain alsobalden als es sein kann setzen, worzue die spesen der oeden von der obrigkeit ... beschehen solle
    1688 NÖsterr./ÖW. VII 667
  • sovil particularzusammenkünften ein oder andern geschwornen betrift, soll ein herr administrator zu keinen derselben spesen verpflichtet sein
    1721 SchweizId. X 521
  • [daß] die verschwendung derer landesmittel zu legations-, wienerische deputations-, commissions- und reisekosten, auch die ungebührliche spesen zu denen processen ... hinfüro gänzlich unterbleiben müssen
    1748 ActaBoruss.BehO. VIII 70
  • aus welchen verlags-geldern also auch die canzley-, post- und andere zum dienst nöthige spesen herzunehmen seyn werden
    1760 Kretschmayr-Walter III 200
  • den großherzoglichen badischen postwagens-expeditionen [ist] ... aufgetragen, den wohlangesessenen kaufleuten ihres orts ... die sogenannte speçen von stuͤcken, die sie mit dem postwagen versenden, vorzuschiessen
    1809 SammlBadStBl. II 916
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