Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spettdreier
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(Sperrnis)
Sperrung
Sperrungsverwilligung
Sperrzeug
Spesen
Spesengeld
Spettbürger
Spettdreier
, m.
Stellvertreter für einen Dreier (II)
- so sollen die stehenden dreyer alle iahr ... zwen oder drey usz den nehstabgangenen dreyer ... den fünfzehen fürpringen, die usz denselben einen ... zu einem spöttdreyer ordnen sollen1558 Eheberg,StraßbVG. 592
- also dasz derienige, welcher dergestalt zum spottdreyer geordnet worden, nit weniger verbunden sein [soll] ... die pfenningthurnsgeschäft verrichten zu helfen1640 Eheberg,StraßbVG. 710