Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): spetten
Artikel davor:
sperrig
Sperrmesser
(Sperrnis)
Sperrung
Sperrungsverwilligung
Sperrzeug
Spesen
Spesengeld
Spettbürger
Spettdreier
spetten
, v.
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die Stelle eines anderen vertreten, für jn. einspringen
- daß alle die, so selbst wachend oder zu speten begährend, sich der gebühr und gehorsame gegen iren vorgesetzten wachtmeisteren underwerfind1662 Zürich/SchweizId. X 601Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- er habe solche [seinen thurndienst] bis auf 3 oder 4 mahle, da strumpfweber H. oder schuhmacher H. vor ihn gespettet, fleißig versehen1776 Zürich/Helvetia VIII (1833) 328