Spezialanlage, f.
Spezialanlage, f.
(Erhebung einer) Spezialsteuer
vgl.
Anlage (I)
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[daß die einnehmere] verzeichnen sollen, was die generalmittel getragen und was dann noch übrig geblieben, so durch special-anlage aufgebracht werden müssen1643 ProtBrandenbGehR. II 210 Faksimile
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[consumtions-accise-ordnung:] daß nur 3 rthlr. auf ein brauen bier solten geschlagen werden ... [und] daß diese special-anlage nur auf ein jahr continuiren moͤge1658 CCMarch. IV 3 Sp. 89 Faksimile