Spezialbelieben, n.
Spezialbelieben, n.
wie Spezialerlaubnis; auch: Gutdünken
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es sollen keine newe zuschlege ohne speciahl belieben dess holtzrichters undt semptlichen ... gudthern gemacht werden1627 Philippi,Erbexen² 167
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daß ... solche [fortifikationswerke] wieder abzuthun pur und allein in e. kurf. dhlt. specialbelieben stehet1715 NeuburgKollBl. 62 (1898) 74