Spezialbescheid, m.
Spezialbescheid, m.
gesonderte, zusätzliche Entscheidung, Bestimmung; spezielle Anordnung
vgl.
Spezialbefehl (I)
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[das nicht geregelte sachen an vns] gebracht vnd darüber weitern special beschaidts erholet werden soll1608 Wüst,Policey V 161
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mit den rechtmaͤßigen special-bescheiden1612 Lünig,RA. XIII 681 Faksimile
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ein specialbescheidt, welchen die Staaden den ansehischen abgesandten gegeben1616 PommJb. 4 (1903) 121
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hindernisse, die eigentlich den ehestand betreffen, ... [sind] in neueren special-bescheiden so erlaͤutert worden, daß der prediger ... den einspruch machenden theil zu ausbringung eines gerichtlichen inhibitorii an ihn anweisen [solle]1783 Siggelkow,HdbMecklKR.² 254 Faksimile