Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spezialfall

Spezialfall

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Einzelfall; Ausnahmefall
  • auff etliche special-fälle gerichtete poenas contumaciarum
    1669 GesSammlMecklSchwerin I 73
  • [da] verschiedene specialfälle von entdeckten plackereien zu abermaliger renovirung solchen verbots anlaß gegeben
    1749 ActaBoruss.BehO. VIII 363
  • kommen in beiderlei streitigkeiten in jedem special-fall auch wieder ganz specielle umstaͤnde vor
    1789 Kerner,RRittersch. III 37
  • werde ihr [reichs-ritterschaft] ... injungirt, dergleichen, ausser jenem specialfall an sie gelangende appellationen ... an erwaͤhnte reichsgerichte zu verweisen
    1802 Gönner,GemProz. III 55
  • daß ... dem ermessen derjenigen behoͤrde, welche ein zeugniß ausstellt, die wahl der mittel belassen werden muß, wodurch sie in jedem specialfalle von der richtigkeit des sachverhaͤltnisses ... sich selbst erst uͤberzeugen kann
    1809 Rabe,PreußG. X 52
unter Ausschluss der Schreibform(en):