Spezialgnade, f.
Spezialgnade, f.
obrigkeitlich gewährte besondere Gunst, Vergünstigung, Privilegierung
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daß, wann er nicht von s.ch.d. einige specialgnaden in selbiger oeconomie erhalte, er nicht sehe, wie die 15.000 thaler herausgebracht werden können1660 ProtBrandenbGehR. VI 89
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haben ihro kayserl. majest. ... befreyung von der neuen staigerung und auffschlaͤgen ... zur special gnad ... verwilliget1666 CAustr. I 296 Faksimile
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weilen die verkaufung dergleichen lehen an geistliche ... sehr odios fallet, die lehenbarliche consentirung ohne specialgnade niemalen erteilet werden kann1709 NeuburgKollBl. 62 (1898) 40
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gnadenjagen, welche nur bittweise und aus einer special-gnade verliehen werden, sind allemal wieder einzuziehen1774 Wagner,Civilbeamte II 271 Faksimile