Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spezialgnade
Artikel davor:
Spezialfall
Spezialfrage
Spezialfragstück
Spezialfreiheit
Spezialgebot
Spezialgeheiß
Spezialgeleit
Spezialgerechtigkeit
Spezialgesetz
Spezialgewalt
Spezialgnade
, f.
obrigkeitlich gewährte besondere Gunst, Vergünstigung, Privilegierung
- daß, wann er nicht von s.ch.d. einige specialgnaden in selbiger oeconomie erhalte, er nicht sehe, wie die 15.000 thaler herausgebracht werden können1660 ProtBrandenbGehR. VI 89
- haben ihro kayserl. majest. ... befreyung von der neuen staigerung und auffschlaͤgen ... zur special gnad ... verwilliget1666 CAustr. I 296Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- weilen die verkaufung dergleichen lehen an geistliche ... sehr odios fallet, die lehenbarliche consentirung ohne specialgnade niemalen erteilet werden kann1709 NeuburgKollBl. 62 (1898) 40
- gnadenjagen, welche nur bittweise und aus einer special-gnade verliehen werden, sind allemal wieder einzuziehen1774 Wagner,Civilbeamte II 271Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)