Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spezialkirchenvisitation

Spezialkirchenvisitation

, f.

Kirchenvisitation in einem einzelnen Bezirk, Amt oder in einer einzelnen Pfarrei
  • daß hinfuͤro alle 2 jahr eine special-kirchen-visitation in ermeldter ... praepositur gehalten ... werden solle
    1687 NStaatsbMag. VIII 236
  • kirchenrath ... soll bei allen spezial- und general-kirchenvisitationen gegenwaͤrtig seyn
    1689 NStaatsbMag. I 603
  • unsere superintendenten, amt-leute, gerichts-herren und obrigkeiten [sollen sich] auch bey denen special-kirchen-visitationen ... genau erkundigen und die befindende maͤngel remediren
    1734 BrschwLO. I 886
  • daß in den ... herzogthümern Bremen und Verden von den superintendenten und pröbsten jährlich eine special-kirchen- und schulvisitation gehalten werde
    1762 SammlVerordnHannov. II 653
  • general-kirchenvisitationen, welche sich auf das ganze land erstrecken ... sind aber in unseren zeiten nicht gebraͤuchlich. gewoͤhnlich werden special-kirchenvisitationen gehalten, das sind solche, die sich auf special-dioͤcesen, classen oder convente einschraͤnken
    1785 Ledderhose,HessKR. 69