Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spezialverfassung
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Spezialsatzung
Spezialschein
Spezialschirm
Spezialschutz
Spezialsteuer
Spezialsuperintendent
Spezialunterpfand
Spezialuntersuchung
Spezialurkunde
Spezialurlaub
Spezialverfassung
, f.
besondere (Grund-)Ordnung einer einzelnen Rechtsgemeinschaft oder Institution; auch wie Spezialverordnung (II)
vgl.
Partikularverfassung
- die special verfassung anlangend, gäben sie zuforderst wol nach, dass auf die kreisverfassung allein nicht zu sehen1654 UAktKfFriedrWilh. 6 (1872) 585
- anweisung, wie des gemeinen wesens administration ... daruͤber gemacht und confirmirter special-verfassung nach hinfuͤro ... gefuͤhret werden solle1665 Kerner,RRittersch. II 418Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- was fuͤr buͤcher und authores in jeder classe zu tractiren ... was für methodus institutionis zu gebrauchen ... daruͤber sol das consistorium mit zuziehung rectoris eine gewisse special-verfassung stellen1684 SchulO.(Vormbaum) II 686Faksimile - in Google Books
- daß ... besagte vormuͤnderverordnung ... mit beibehaltung der ... ausdruͤcklich bestaͤtigten specialverfassungen zur observanz gebracht werden [solle]1745 SystSammlSchleswH. II 1 S. 143Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- holtz ex sylva communi verkauffen zu doͤrfen ... kommt auch mit dergleichen special-verfassung dieser borbecker marck-waldung ... nicht uͤberein1770 Cramer,Neb. 103 S. 376Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- dass einige bewehrte mannschafft von der dasigen aufgehobnen land compagnie ... wegen der dasigen spezial-verfassung beybehalten werden möchte1779 GoetheAmtlSchr. I 45