Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spiegelmachen

Spiegelmachen

, n.

Herstellen von Spiegeln (I) 
  • soll das futteral- und spiegelmachen keinem zu treiben verstattet werden, der nicht das buchbinder handwerk ordentlich gelernet
    1700 Gatterer,TechnolMag. II 104