Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spiegelmanufaktur

Spiegelmanufaktur

, f.

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(privilegiertes) Unternehmen zur Fabrikation von Spiegeln (I); auch die hierzu errichtete Anlage
  • [Übschr.:] reglement, so bey der spiegel-manufactur zu N.a.d.D. zu observiren
    1696 CCMarch. IV 2 Sp. 101
  • es ist in dem der spiegel-manufaktur ... ertheilten privilegio ... die einfuhre der fremden spiegel uͤberhaupt verbothen
    1774 NCCPruss. V 3, 1 Sp. 13