Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spiegelmanufaktur
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, f.
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(privilegiertes) Unternehmen zur Fabrikation von Spiegeln (I); auch die hierzu errichtete Anlage
bdv.:
Spiegelglashütte,
Spiegelhütte
- [Übschr.:] reglement, so bey der spiegel-manufactur zu N.a.d.D. zu observiren1696 CCMarch. IV 2 Sp. 101Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- es ist in dem der spiegel-manufaktur ... ertheilten privilegio ... die einfuhre der fremden spiegel uͤberhaupt verbothen1774 NCCPruss. V 3, 1 Sp. 13Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
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