Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): spiegeln
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spiegeln
, v.I (sich) ein abschreckendes oder belehrendes Beispiel nehmen, (sich) eine Warnung sein lassen, (sich) prüfen; ein Beispiel geben
II sich in der Öffentlichkeit zeigen, angeben
III Nachernte halten; nach der eigentlichen Ernte zB. im Weinberg oder auf Obstwiesen nach übrig gebliebenen Früchten suchen
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