Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spielgesetz
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(Spielekuchen)
spielen
Spieler
Spielere
Spielerei
(Spielfrau)
Spielfrevel
(Spielgaden)
Spielgeld
Spielgesellschaft
Spielgesetz
, n.
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I
das Glücksspiel betreffende rechtliche Regelung
vgl.
Spielmandat,
Spielrecht
- auf diese beiden gruͤnde berufen sich ... die teutschen gegner der roͤmischen spielgesetze1802 v.Berg,PolR. II 251Faksimile - in Google Books
II
Spielregel
- [Buchtitel:] das pickquet vnd hoick-spiel ... wie solche nach kuͤnstlicher wissenschafft recht- und wol zu spielen, auß den uͤb[er]gruͤndlichen spiel-gesezen herfuͤr gesucht [Frankfurt 1655]