Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spielgrafenamt

Spielgrafenamt

, n.

Posten, Behörde, Tätigkeit eines Spielgrafen; auch die diesem unterstellten Personengruppen
  • das spilgrafampt ... in Nidern und Obern Bayrn ... verlichen
    1464 Moser,MusikerGen. 84
  • wie dann in andern ländern dergleichen spilgraffenämbter denen hofftromettern verlichen worden
    1621 Carinthia I 145 (1955) 406
  • das spillgrafen ambt ... angestellt, ... dass die spill leuth in mehrerer zucht und obacht erhalten
    1626 Moser,MusikerGen. 94
  • wollen dieselben ermelter spill gravenambt ... [aus Kostengründen] unersetzt gelassen [haben]
    1626 Moser,MusikerGen. 95
  • wird allen ... unter die bruderschaft und stift st. Nicolai gehörige musicanten und spilleuten bei einer strafe von 50 fl. ... aufgetragen, die gebühr, einkaufgeld und jahrschilling ... dem obristen spilgrafenambt ... neben auslösung der gedruckten spillzettl ... zu entrichten
    1638 WienGQ. I 5 S. 260
  • der fürstliche musikus R. [hat] das spielgrafenambt innegehabt
    1650 Senn,MusikInnsbruck 243
  • nach welchen unzimblichen exempel ... vil auß denen studenten, herren-dienern, stadt-quardi-knechten und dergleichen, zum spill-grafen-ambt nicht gehoͤrige personen, sich zusammen rotten, besondere compagnien machen und ebenmaͤßig dergleichen bedienungen sich anmassen thaͤten
    1665 CAustr. II 303
unter Ausschluss der Schreibform(en):