Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spielgrafenamtsverwalter
Artikel davor:
Spielere
Spielerei
(Spielfrau)
Spielfrevel
(Spielgaden)
Spielgeld
Spielgesellschaft
Spielgesetz
Spielgraf
Spielgrafenamt
Spielgrafenamtsverwalter
, m.
in Österreich: dem Obersten Spielgrafen unterstehender Verwalter des obersten Spielgrafenamts
- [graff zu A. hat] die erb-vogtey deß obristen-spill-grafen-ambts uͤber alle musicanten ... zu lehen empfangen und daruͤber noch hievor an- und eingesetzten spill-grafen-ambts-verwalter ... C.E. widerumben ... bestättiget1665 CAustr. II 303Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg - digitalisiert von der UB Heidelberg
- wollten ... die obrigkeiten ... seinen bestellten spiel-grafen-amts-verwaltern nicht ... wie sich gebuͤhret, wider ... widersaͤtzige thurner an die hand gehen1724 CAustr. III 818Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Artikel danach:
Spielgut
Spielhafen
Spielhalten
Spielhalter
Spielhaus
Spielhof
Spielhütte
Spielkarte
Spielkind