Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spielhalter
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(Spielgaden)
Spielgeld
Spielgesellschaft
Spielgesetz
Spielgraf
Spielgrafenamt
Spielgrafenamtsverwalter
Spielgut
Spielhafen
Spielhalten
Spielhalter
, m.
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Veranstalter eines Spiels (I) um Geld; Spieler (II)
- wann dem spiler oder spilhalter aus dem hause, waͤrendem spile etwas genommen wuͤrde, hat er keyne rechtliche widerforderung darauff1565 Damhouder,Praxis 232rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- der spielhalter oder derienige haus- oder quartiersinhaber, mit dessen zulassung dergleichen hohes spiel [um tausend reichsthaler] in seiner ... wohnung geschehe, [sollen] ebenfalls um tausend dukaten bestraft ... werden1746 SammlKKGes. I 30Faksimile - digitalisiert im Rahmen von ALEX - Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
- sollte ... jemals ein hasardspiel erdacht worden seyn, wo der vortheil so uͤberwiegend nur dem spielhalter gegen den mitspieler zu statten gekommen waͤre?1780 Pütter,ErörtStaatsR. I 485Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)