Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spielhalter

Spielhalter

, m.

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Veranstalter eines Spiels (I) um Geld; Spieler (II) 
  • wann dem spiler oder spilhalter aus dem hause, waͤrendem spile etwas genommen wuͤrde, hat er keyne rechtliche widerforderung darauff
    1565 Damhouder,Praxis 232r
  • der spielhalter oder derienige haus- oder quartiersinhaber, mit dessen zulassung dergleichen hohes spiel [um tausend reichsthaler] in seiner ... wohnung geschehe, [sollen] ebenfalls um tausend dukaten bestraft ... werden
    1746 SammlKKGes. I 30
  • sollte ... jemals ein hasardspiel erdacht worden seyn, wo der vortheil so uͤberwiegend nur dem spielhalter gegen den mitspieler zu statten gekommen waͤre?
    1780 Pütter,ErörtStaatsR. I 485