Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spielkarte
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, f.
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(bemalte oder bedruckte) Karte eines Kartenspiels (I); der Druck von Spielkarten wird obrigkeitlich kontrolliert, der Handel ist reglementiert
bdv.:
Karte (II)
vgl.
Kartenmacher
Sachhinweis: Breitkopf,Spielk.
- wo kompts dann hin, der wirt, bip papper, liecht, spilkart vnnd würffel frißt es1541 Franck,Sprw. II 161r
- spielkarten ... 1 gros 3 ₰ [Abgabe]1693 BremPolO.(1732) 544Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin
- daß alle spiel-carten, womit in dero hiesigen residentz-staͤdten gehandelt oder gespielet wuͤrde, auf die hiesige accise-cammer gebracht, daselbst mit einem ... stempel marquiret, vor jedes spiel 1 gr. erleget [werden solten]1703 CCMarch. IV 5 Sp. 243Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- da man alhier auf die spihlkarten einen gewissen accis in der Pfalz introduciren will ad pias causas1735 NeuburgKollBl. 59 (1895) 3
- bedienten, so gegen ein gewisses chartengeld die spielcharten verschaffen1749 CAug. Forts. I 2 Sp. 552Faksimile - in Google Books
- [Übschr.] von der stempelung der spielkarten und der daraus entstehenden nebensteuer1774 Bergius,PolKamMag. VIII 135Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Übschr.:] fuͤrstl.-hessen-darmstaͤdtische verordnung, wegen der gestempelten spielcharten de dato ... 17711783 Bergius,SammlLandesG. IV 99
- zur aufhelffung der gewerbe, manufacturen und fabriken ist ... die einfuhr ... der spielkarten uͤberall verboten1788 Gadebusch,Staatskunde II 88Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der handel mit spielkarten, wenn sie gleich gestempelt sind, ist nur allein denjenigen erlaubt, welche dazu von der behoͤrde angesetzt sind1802 NCCPruss. XI 1057/58
- ausdehnung des bisher nur auf den verbrauch in oͤffentlichen haͤusern beschraͤnkten karten-stempels ... auf alle ... auch in privathaͤusern kuͤnftig zu gebrauchenden spielkarten1807 Lohmann,HambRatschlüsse I 62
- der handel mit salz, spielkarten und stempelpapier ... bleibt ... abhaͤngig von der genehmigung der competenten behoͤrdenPreußGS. 1810 S. 83
- [Übschr.:] impost - vom stempelpapier, von spielkarten und kalendern1811 v.Erffa,Steuern 101
- die ehemals verbotene einfuhr fremder spiel-charten ist gegen die aufdruckung des stempels ... erlaubt1815 WirtRealIndex I 242Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK