Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spielleutengesellschaft

Spielleutengesellschaft

, f.

wie Spielleutzunft 
  • ist einhöllig bey denen meisten theil aus denen spielleuthen gesellschaft verblieben, daß sich kein spielmann ... unterstehen ... einige zanckereyen anzufangen
    1695 Prag/W. Salmen, Jüdische Musikanten und Tänzer (Innsbruck 1991) 168