Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spielmagd
Artikel davor:
Spielleutbüchse
Spielleutekind
Spielleutekönig
Spielleutengesellschaft
(Spielleutewappen)
Spielleutgeld
Spielleuthandwerk
Spielleutsache
Spielleutstag
Spielleutzunft
Spielmagd
, f.
wie Spielweib (I)
- sie [der Hexerei Angeklagte] ... habe bei solchem dantz spiellmagdt sein müssen ... ihre dantzgesellen seyen lauter beese gaister gewesen1615 Cramer,GrfschHohenz. 155