Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spielmannhandwerk

Spielmannhandwerk

, n.

Tätigkeit, Gewerbe eines Spielmanns (I) 
  • daß von obigen dato keiner von die spielleuth in Prag sollen sich unterstehen mit keinen nicht zu lehrnen das spielman handtwerck drey jahr nacheinander ..., [es wäre denn,] daß einer aus der zunft möcht sterben
    1695 W. Salmen, Jüdische Musikanten und Tänzer (Innsbruck 1991) 171