Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spielplatz
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(Spielmännische)
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Spielpfennig
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Spielplatz
, m.
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für ein Spiel (I) eingerichteter Platz, Spielstand, Spieltisch, Spielbude; auch als Versammlungsstätte, für Aufführungen uä. genutzt
vgl.
Spielhaus (II),
Spielwinkel
- [es] nemen die burger ab alle spilpletze in der stat und da vor und daz sullen dez schultheizen kneht und di putel wern bei irn aiden und waz si den nemen, daz sol ir sein14. Jh. NürnbPolO. 65Faksimile (ca. 116 KB)
- die von H. ... haben [an Einnahmen] ... mulenfee, spilbletz, ymben1477 ArgauLsch. I 490Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- nymmer mer keinen doppel vnd spilplatz zu duldend1485 FürstenbUB. IV 39Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- es soll auch auf den märckhten und khirchtägen unnsern phlegern, richtern, ambtleuten ... offen spilplatz zehallten und darumb den scholder einzunemen oder anndern zuverlassen und zugestatten gänntzlich und bey schwärer unnserer straff verpotten seinSalzbLO. 1526 Bl. 30v
- so sollen hinfurthen die arbeiter deß sontags ... sich auf gassenspaciren, beim brandtenwein oder auf spielplätzen vor denen tohren unter göttlichen ambtern nicht betretten lassen1554 MittGotha 2 (1898/99) 140
- jarmarckten, spielpletze, fechtschulen ... zuverbieten, bis die predigten geendiget sind1556 PommJb. 10 (1909) 42
- so wollen wir auch, das das offentlich schenken, spielplez, quaserei, tenze ... und alles, was vom gottesdienst abziehen mocht ... sollen abgeschaffet werden1561 Anhalt/Sehling,EvKO. I 2 S. 559Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- das auf den kirchtaͤgen vnd maͤrckten vnd sonderlichen an den sontaͤgen vnd feyrtaͤgen bey stetten, maͤrckten oder gerichten, in wincklen kaine spil noch scholderplaͤtz mit karten, würffel, in die prenndten oder anndere spil vmb gelt oder vmb aufgeworffne gwinnater, wie die namen haben moͤgen, zu spilen vergunnt noch zůgelassen werdenTirolPolO. 1573 Bl. 10vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- würde aber jemandts vorsetzlicher weiße das gepredigte wortt gottes versaumenn ... unndt an sohn- und feyrtagenn ... auf den spiellplätzenn unndt -bänckenn, auch veldtgüetternn, sich ... finnden laßenn, ... dieselben sollen ... mit dem gefengknuß gestrafft werdenn1597 Hanau/Sehling,EvKO. X 412
- [Übschr.:] von abthuung der offnen spilplaͤtz vnd scholdersBairLR. 1616 S. 698Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- alle offentliche spillheuser und spillplätz, auch kupplwünkl und dergleichen verdechtige orth seind bei vermeidung empfindlicher straff verbotten1673 Salzburg/ÖW. I 329Faksimile (ca. 45 KB)
- wer die predigten ... versaͤumet oder mittler zeit sich beym gesoͤffe oder auf spiel plaͤtzen finden laͤsset, sol, wann es ... ein gemeiner ... mit dem picquen-tragen, hoͤltzern pferd, oder pfahl gestrafft werden1689 HessSamml. III 336Faksimile (ca. 425 KB)
- nicht allein derienige, so ... liederliche spillpläz [für brod- und fleischspillen] zu geben sich unterstehet, sondern auch die spiller alle ... sollen gestraffet werden1712/59 OÖsterr./ÖW. XIII 281
- das ... auf dem spielplaz befindliche geld confiscirt und dem gemeinen stadt aerario verfallenMitte 18. Jh. Walch,Beitr. II 327Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ihme, erb-marschall, ... auf den hof- und reichs-taͤgen der spiel-platz zugehoͤret, ... davon er auch seine gefaͤlle gehabt1751 Moser,StaatsR. 45 S. 344Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die wirthe, so an ... heiligen feyernaͤchten die spielplaͤtze in ihren haͤusern halten, ... sind ... doppelt ... soviel wie die spieler ... zu bestrafen1774 Wagner,Civilbeamte II 119Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- eltern [ist] bei 2 rthlr. strafe untersagt, zu gestatten, daß ihre kinder ... mit blaseroͤhren, flitzbogen, oder gar eigentlichen schießgewehren, puffern, schluͤsselbuͤchsen ... auf die straßen oder spielplaͤtze und gaͤrten gehen und damit ... spielen1806 BrschwWolfenbPromt. VII 216
- die erlaubniß verkauft ..., das ganze jahr uͤber spielplaͤtze im lande zu errichten1808 Cleß,KirchlLGWürt. II 2 S. 702Faksimile - in Google Books
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