Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spielstube
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, f.
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Räumlichkeit für Tanz und Spiel (VII); auch: (Neben-)Raum für Spiele (I) um Geld
bdv.:
Spieltenne
- die den sumer tänze brüevent in dem geu / und den winder in der spilestuben1. Hälfte 13. Jh. Neidhart WL 12 IV 4
- alle leutheuser, alle spilstuben, alle padtstuben, was darinne geschiecht, das ist euch zu pessern oder euerm anwalt1566 NÖsterr./ÖW. VIII 688Faksimile (ca. 52 KB)
- wie unkristliges leben auß nacht rennen, mitt spiel stueben, mitt auß liegen in dem roken spinnen, das sich knecht und mägdt ... zusamen finden, es ist auffembar an villen örttern mitt grossem ergernis. darumb soll die oeberkeitt solches wheren und verbietten1577 Siebenbürgen/Sehling,EvKO. 24 S. 410
- allen gast-wirthen, schencken, coffee-haͤusern, billiarden u.d. [wird] bey strafe 50 rthlr. verboten, denen gaͤsten carten zu geben oder spiel-haͤuser und stuben zu haben1743 Ludewig,Anzeigen I 368Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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