Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spielsucht

Spielsucht

, f.

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unmäßiger, krankhafter Drang zum Glücksspiel, Spiel (I) (va. um Geld)
  • spilsucht das ist grosser staͤter lust zum spile, ist eyn sehr schaͤdlich ding an jungen vnd alten leuthen, volgt nimmermehr gutes daraus vnd laͤßt sich keynes weges entschuldigen
    1565 Damhouder,Praxis 231v
  • weil aber die leydige spielsucht, bey vielen dieff eingewurtzelt, vnd daher zubesorgen, daß die liebhaber dieses lasters, auff alle moͤglichste mittel vnd weg, durch die sie jren gefaͤlligen willen vnnd freyes spiel erhalten koͤnnen, gedencken werden: so erklaͤren wir ... [dass] wir auff die vnerlaubte spiel vnd spieler, genawe auffsicht, so wol durch heimliche bestelte ruͤeger, alß alle vnsere statt- vnnd almusenknecht, auch gerichtsbotten, vnd thurnhuͤter (die wir derentwegen jhrer eyd hiemit erinnern) nehmen zulassen endtlich gemeint seind
    1628 StraßbPolO. 83
  • spiel-sucht ist eine unordentliche begierde
    1743 Zedler 38 Sp. 1638
  • [verletzungen des amtes:] verbrechen, die mit der amtspflicht in keiner verbindung stehen: ... unsittlicher lebenswandel, spielsucht, verschwendung
    1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 216
  • die ... landes-regierung hat es sich ... angelegen seyn laßen, der verderblichen spielsucht der unterthanen schranken zu setzen, und daher ... das collectiren fuͤr alle auswaͤrtigen lotterien ... verboten
    1803 Bewer,Rechtsfälle VI 215
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