Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): spielsweise

spielsweise

, adv.

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leichtsinnig, unbesonnen; im Spiel (IX) 
  • von dem verkauff, welcher spils weise, etwan auff dem spilpret oder sunst geschicht, daruon allerley meynung beiden rechtsgelerten funden werden
    1550 Gobler,Rsp. 97r
  • einen, welcher auß geilheit vnd gleichsam spielsweise vrsach gegeben hatte, daß ein anderer vmbs leben kommen, [wird] fuͤnff jahr lang deß lands verwiesen
    1657 CJMilit.(Hermsdorff) 45