Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spieltisch
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Spieltafel
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, m.
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Tisch, Stand, auf dem Glückspiele, Spiele (I) um Geld gespielt werden
bdv.:
Spieltafel
- welcher ... offentliche spiel-plaͤtze, tisch, oder taffel haͤtte, und hiervon seine monath- oder ... jahrs-bezahlung abgelegt zuhaben nicht zeigen koͤnte, sodann auff betrettenden fall die kegel-plaͤtze, spiel-taffeln und dergleichen, von der rumor-wacht ipso facto zerschlagen und ruinirt werden sollen1692 CAustr. I 122Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [beauftragte Bürger sollen] in derleÿ spillhauser gehen und die aldort spillende ... aufzeichnen, das spiellgeld, so sie auf den spilltische finden, contrabandiren undt zu gerichts handen liffern1697 MHungJurHist. V 2 S. 340
- diesem kirchweyh-schutz hanget ... an, ... spiel-tische, gluͤcks-haͤffen ... zu dulten1705 KlugeBeamte I2 408Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- spieltische in dult- und marktzeiten auszusetzen ist verboten1731 RepStaatsVerwBaiern VI 235Faksimile - in Google Books
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