Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spieltisch

Spieltisch

, m.

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Tisch, Stand, auf dem Glückspiele, Spiele (I) um Geld gespielt werden
bdv.: Spieltafel
  • welcher ... offentliche spiel-plaͤtze, tisch, oder taffel haͤtte, und hiervon seine monath- oder ... jahrs-bezahlung abgelegt zuhaben nicht zeigen koͤnte, sodann auff betrettenden fall die kegel-plaͤtze, spiel-taffeln und dergleichen, von der rumor-wacht ipso facto zerschlagen und ruinirt werden sollen
    1692 CAustr. I 122
  • [beauftragte Bürger sollen] in derleÿ spillhauser gehen und die aldort spillende ... aufzeichnen, das spiellgeld, so sie auf den spilltische finden, contrabandiren undt zu gerichts handen liffern
    1697 MHungJurHist. V 2 S. 340
  • diesem kirchweyh-schutz hanget ... an, ... spiel-tische, gluͤcks-haͤffen ... zu dulten
    1705 KlugeBeamte I2 408
  • spieltische in dult- und marktzeiten auszusetzen ist verboten
    1731 RepStaatsVerwBaiern VI 235
unter Ausschluss der Schreibform(en):