Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spielwein

Spielwein

, m.

Wein als Spielmannslohn 
  • die spielleut sezen nit allein [Teller] auf, sondern fordern nach darzue besondern spielwein, handeln mit den würthen umb die malzeit
    1608 Kramer,VolkslAnsbach 212