Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spielwinkel

Spielwinkel

, m.

(geheimer, illegaler) Spielplatz 
  • sollen alle heimbliche spillwinkl bei [Tag] und nacht bei schwehrer straff verbotten sein
    nach 1693 Innviertel/ÖW. XV 53
  • [während dem gottesdienst soll keiner] in denen würtshäußern oder andern schlüef- und spüllwinkln sich aufhalten
    1717 NÖsterr./ÖW. XI 67
  • wird das gesinde von der herrschaft verschickt, soll es das anbefohlene geschwind ausrichten und nicht ... in sauf- und spielwinkeln ... verweilen
    1746 Preußen/QNPrivatR. II 2 S. 311
  • [markt-richter soll obsicht haben] auf daß übermässig und unzuelässliche nächtliche spillen, ... damit dergleichen liederliche spill-wünkel entdeket, die spilleute ... mit gebührenter straff angesehen werden
    1756/83 OÖsterr./ÖW. XII 40
unter Ausschluss der Schreibform(en):