Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): spießen

spießen

, v.


I jn. mit einem Pfahl (I 1) durchstoßen, pfählen; mit einem 1Spieß (I) durchstechen; mit 1Spießen (I) auf jn. einstechen, insb. als Todesstrafe
  • wellicher aber vrsacher, hauptleut oder rädelfüerer sein, die last spissen, hencken vnd prennen wie euch gefelt
    1515 BeitrSteirG. 13 (1876) 27
  • jre hewptleute gefangen, dem konige gen Ofen geantwort, do sie den gespist vnd gebroten sein wurden
    1515 GörlitzRatsAnn. I/II 362
  • [Scharfrichtertaxe:] schleifen, verbrennen, spießen, lebendig zu begraben und zu pfählen, weilen er zu solchen mehr arbeit brauchen muß, 4 fl.
    1584 ArchUFrk. 35 (1892) 201
  • der ander uebeltäter ward gespießet, doch also, daß ihm ... das herz nicht getroffen, der pfahl war eichen und vornen scharpff mit eisen vorwart
    1612 ZKulturg. 7 (1900) 60
  • das ertrencken wie auch das schinden, lebendige vergraben ..., weilen dergleichen straffen in disen vnsern erb-laͤndern nicht gebraͤuchig gewesen, ... soll man sich deren wie auch deß spissens ... enthalten
    NÖLGO. 1656 I 48 § 7
  • ferner wenn ein sclave seinem herrn nach leib und leben getrachtet, umb dadurch die freyheit zu erwerben, und es auskoͤmmet, wird er durch den bauch gespiest 
    1697 Döpler,Theatr. II 354
  • [besondere kriegesstrafen:] das spießen oder spießrecht
    1771 Zincke,KriegsRGel. 57
  • was bey spiessen, traͤnken, vierteln, schleifen und hackenwerfen verdienet wird, hat man jedesmal dem scharfrichter bezahlt, was er begehrt hat und recht ist
    1774 Wagner,Civilbeamte I 176
  • [wilddiebe] wurden mit dem schwerte oder dem strange hingerichtet ... oder sie wurden gespießet 
    1783 Krünitz,Enzykl. 28 S. 125
  • bis an unsere zeit lang kostete der tod seines bauren den edelman einen nichtigen bazen, indessen der bauer, der den edelman herdfällig machte, gespießt und geradbrecht ward
    1784 Pestalozzi,Werke IX 277
II mit Hilfe von 1Spießen (I) belagern
  • haben de behemen die wiele den R. gespiest und zwo bastien davon gewonnen, ... daruffe 30 knechte erschlagen
    1470 UrkGeschBöhm. 632
III von Tieren: mit dem Geweih stoßen
  • alles selbstgefallene wildprät, es mag ... sich selbst gespießet haben oder auf eine andere art um das leben gekommen seyn, [ist] dem jagd- und wildbanns-herrn einzuliefern
    1745 Machwart,JagdAnsbach 25
  • felder zu verhecken ... in gewoͤhnlicher hoͤhe ..., daß das wildpret sich nicht daran spießen und beschaͤdigen koͤnne
    1810 JagdWB. I 314
unter Ausschluss der Schreibform(en):