spießen, v.
spießen, v.
I
jn. mit einem Pfahl (I 1) durchstoßen, pfählen; mit einem ¹Spieß (I) durchstechen; mit ¹Spießen (I) auf jn. einstechen, insb. als Todesstrafe
bdv.:
pfählen (II)
vgl.
Spießrecht
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wellicher aber vrsacher, hauptleut oder rädelfüerer sein, die last spissen, hencken vnd prennen wie euch gefelt1515 BeitrSteirG. 13 (1876) 27
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jre hewptleute gefangen, dem konige gen Ofen geantwort, do sie den gespist vnd gebroten sein wurden1515 GörlitzRatsAnn. I/II 362 Faksimile
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[Scharfrichtertaxe:] schleifen, verbrennen, spießen, lebendig zu begraben und zu pfählen, weilen er zu solchen mehr arbeit brauchen muß, 4 fl.1584 ArchUFrk. 35 (1892) 201
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der ander uebeltäter ward gespießet, doch also, daß ihm ... das herz nicht getroffen, der pfahl war eichen und vornen scharpff mit eisen vorwart1612 ZKulturg. 7 (1900) 60
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das ertrencken wie auch das schinden, lebendige vergraben ..., weilen dergleichen straffen in disen vnsern erb-laͤndern nicht gebraͤuchig gewesen, ... soll man sich deren wie auch deß spissens ... enthaltenNÖLGO. 1656 I 48 § 7 Faksimile
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ferner wenn ein sclave seinem herrn nach leib und leben getrachtet, umb dadurch die freyheit zu erwerben, und es auskoͤmmet, wird er durch den bauch gespiest1697 Döpler,Theatr. II 354
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[besondere kriegesstrafen:] das spießen oder spießrecht1771 Zincke,KriegsRGel. 57 Faksimile
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was bey spiessen, traͤnken, vierteln, schleifen und hackenwerfen verdienet wird, hat man jedesmal dem scharfrichter bezahlt, was er begehrt hat und recht ist1774 Wagner,Civilbeamte I 176 Faksimile
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[wilddiebe] wurden mit dem schwerte oder dem strange hingerichtet ... oder sie wurden gespießet1783 Krünitz,Enzykl. 28 S. 125 Faksimile
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bis an unsere zeit lang kostete der tod seines bauren den edelman einen nichtigen bazen, indessen der bauer, der den edelman herdfällig machte, gespießt und geradbrecht ward1784 Pestalozzi,Werke IX 277
II
mit Hilfe von ¹Spießen (I) belagern
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haben de behemen die wiele den R. gespiest und zwo bastien davon gewonnen, ... daruffe 30 knechte erschlagen1470 UrkGeschBöhm. 632 Faksimile
III
von Tieren: mit dem Geweih stoßen
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alles selbstgefallene wildprät, es mag ... sich selbst gespießet haben oder auf eine andere art um das leben gekommen seyn, [ist] dem jagd- und wildbanns-herrn einzuliefern1745 Machwart,JagdAnsbach 25
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felder zu verhecken ... in gewoͤhnlicher hoͤhe ..., daß das wildpret sich nicht daran spießen und beschaͤdigen koͤnne1810 JagdWB. I 314 Faksimile