Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spießjunge

Spießjunge

, m.

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Waffenträger, Diener eines Ritters
  • ihr wollet ... mit 10 pferden, darunter drey reißiger knechte und ein spieß-junge ... einkommen
    1474 Buder,Samml. 520
  • des hovetmans spethjunge, forde sinen stormhod
    1607 ZLübG. 2 (1863/67) 131
  • sein geritten 2 heerpaucken vnd 16 trommeter, ... denen sein gefolget 12 spiessjungen, ... darauf geritten die obgemelten drey fürsten personen gebrüdere
    1627 ZSchwabNeuburg 8 (1881) 215
  • bey grossen ehren-faͤllen, turnieren ... diente der lehen-adel zur bedeck- und begleitung, und nebst demselben noch ein corps von lanzen-knechten, speer-reutern, bogen-schuͤzen, spieß-jungen 
    1754 Moser,Hofr. I 224
unter Ausschluss der Schreibform(en):