Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spießreiter

Spießreiter

, m.

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berittener Soldat, Kämpfer, der mit einem 1Spieß (I) bewaffnet ist
bdv.: Spießknecht
  • wie ... der rebellischen franzoͤsische spießreutter jre gesellen verliessen vnd außrissen
    L. Surius, Kurtze Chronick III (Köln 1576) 234
  • von dem lanz- oder spieß-reuter, der in Boͤhmen von dem, der 2000 schock groschen vermoͤchte, gehalten werden muͤssen, wird unterschieden, der fuß-knecht, obgleich diese schweine-spiesse und gleven fuͤhreten
    1763 Grupen,Obs. 362