Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spießrute
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Spießrute
, f., Spitzrute, f.
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spitz zulaufende (Hasel- oder Weiden-)Rute, Gerte; hier: als Strafinstrument, insb. beim Spießrutenlaufen; auch bei der Folter
bdv.:
Rute (I 1),
Spießgerte
- soldaten, so sich zur musterung vermiethen, die sollen zum ersten und andernmal durch die spieß-ruthen lauffen, und zum drittenmal ... des lebens verluͤstig seyn1656 CCMarch. III 1 Sp. 68Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- dasz man die infinitam libidinem scribendi ... auf keine weise beszer kan hemmen, als wenn man die nimium scripturientes laszet durch die spitzruthen lauffen1688 HistBibl. 2 (1897) 16
- [Henkerlohn:] mit spizruethen zu hauen vom streich 10 kr.1723 Schuhmann,Scharfrichter 263
- [fluchen und schwoeren:] das drittemahl aber am leib, die buben ... mit der futterwannen und spitzruthen ... abstraffen1723 Wüst,Policey I 535
- bey der musterung soll jeder soldat sein eigenes, keinesweges aber gelehntes fremdes gewehr oder mondur haben, bey straffe der spißruthen1724 CCMarch. III 1 Sp. 466Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- den franzosen 2 mahl in der tortur mit spitzruthen geschlagen à 1 gulden1725 Tulaszewski,FlNBayr. 158
- wann aber der maleficant mit spiß-ruthen gestrichen wird, gebührt nebst obigen 1 fl. von jeden streich 8 kr.1727 NeuburgKollBl. 86 (1921) 68
- [die] gemeinen soldaten sollen nicht eines groschens wert von jemand borgen, widrigenfalls ... durch die spitzruten laufen1744 Preußen/QNPrivatR. II 2 S. 303
- niemand soll sich, bei strafe der karre bzw. der spießruthen unterstehen die maulbeerbäume zu beschädigen1746 ActaBoruss.SeidInd. I 111
- aller gluͤcks-spiele, mit karten sowohl als mit wuͤrfeln, soll ein ieder, bey strafe der spieß-ruthen, sich enthalten1746 HambGSamml. IX 457Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- tortur bestehet theils in dem daumstock, theils in dem aufziehen, theils in der spitz-ruthen1751 CJBavCrim. II 8 § 2Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in ansehung der oberofficier ist die strafe willkuͤhrlich. in ansehung der andern spiesruthen, vestungsarbeit, arrest1771 Zincke,KriegsRGel. 39Faksimile (ca. 121 KB)