Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spießträger
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, m.
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wie Spießknecht
- es sollen die befehlhaber die spießtraͤger vnterweisen, wie sie mit piecken oder hellparten scharmutzieren oder sich gegen ein eintzelen reuter wehren sollen1600 HessSamml. I 480Faksimile (ca. 302 KB)
- [das spieß-gericht:] der delinquent wurde unter freyem himmel in einen kreis gebracht, von dem profoße angeklagt und ihm 3 tage zur defension gelassen. wenn er nach verfluß derselben zum tode verurtheilet wurde, so mußte er durch die gassen der auf beyden seiten gestellten spieß-traͤger laufen, von welchen er alsdann im laufen durchstochen wurde1790 Krünitz,Enzykl. 50 S. 488
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