Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spießung

Spießung

, f.

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Aufspießen einer Person; als Todesstrafe
  • die schindung, welche aber an den meisten orten, so wol als die spiesung ... abgekommen
    1705 KlugeBeamte I2 810
  • [straffe des todts:] die galgen-straffe, die spissung, die ertraͤnckung
    1720 Beck,Obergerichtb. 17
unter Ausschluss der Schreibform(en):