Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spitalgeld
Artikel davor:
Spitaldorf
Spitaldürftige
Spitaleinkommen
Spitaler
Spitalerin
Spitalfleisch
Spitalfreiheitsbrief
Spitalfuhrknecht
Spitalgebäu
Spitalgefälle
Spitalgeld
, n.
zur Finanzierung eines Spitals bestimmter Geldbetrag; auch: Spitalgefälle
vgl.
Siechengeld
- die allmosen-, juraten-, spital-, gutherleuth-, siechenhauß-, pfruͤnd-, heilige- und dergleichen gelder und gefaͤlle aber seynd wuͤrcklich mit denen catholischen gemein gemacht worden1698 Struve,PfälzKHist. 798Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- diejenigen unterthannen, welche gottshaus-, spital-, compagnie- und schüzenlaadgelter schuldig seind1730 OÖsterr./ÖW. XV 249
- hat der alhiesig löbliche mägistrat jederzeit einen aus seinem gremio, welcher ein ehrlich christlicher mann ist und deme die obsorg über die spitallgelder anvertrauet werden könne, vor einen spitall verwalter aufzustöllen1757 QÖstG. XV 847
- ueber die spithal- und siechengelder etc. ist ein große klag, daß in einigen gemeinden ein ziemlicher theil ... verschwendet worden1795 SGallenAbteiRQ. II 1 S. 359Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"