Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spitalgestiftseinkommen

Spitalgestiftseinkommen

, n.

Einnahmen eines Spitals aus Stiftungen
  • [sollen alle] spital- und andere dergleichen zu christl. und milden gebrauch gestiffts-einkommen ... in gleiche theil getheilet werden
    1652 Struve,PfälzKHist. 619