Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spitalkarren

Spitalkarren

, m.

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einem Spital zugehörige Karre, die ua. dem Transport von Kranken und Toten dient
  • wann eine kranke fremde person von anderen orten herkombt, solle man sie auf einem spitalkarren in den nächsten flecken füren
    1647 Birlinger,WB. 408