Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spitalmeisterin
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, f.
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Wirtschafterin, Verwalterin, oberste Pflegerin in einem Spital; zumeist Ehefrau des Spitalmeisters
- das järlich verkündenn ainer ieglichen spittalmaysterin des egenannten spitals1419 ZSchwabNeuburg 5 (1878) 327
- die spittelmeysterin [soll] ... geloben einem schultheissen vnd rath, als oberhern des spitals zů R., desselben nutz vnd eere altzeit ze fürdern vnd schaden ze wendenRheinfeldenStR.(1530) 216Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- die provisoren, spittelmeister, schreiber und spittelmeisterinne sollen ... mittelst eines bestendigen inventarien jerlichen mit ubergebung ... richtiger registraturen aller einamen und ausgaben ... trewliche rechenschaft geben1554 PommVis. II 400
- der metzger solle der spittalmaisterin alles sied und bratfleisch ... furwegen ... und sol umb dis flaisch alle vier wochen ... rechnung ... beschehen1598 Wörner,HospitalSchwGmünd 59Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- die spittl-meisterin [solle] auf die kuchel, und was in dem haus-halten insonders zu thun gebührt, also daß die köchin und andere zugeordnete persohnen jederzeit mit kochen, brod-bachen, spinnen, waschen und anderen derley arbeiten nicht verobsaumen, sondern alles fleiß- und ordentlich verrichten, ihr genaues aufmercken haben1731 QÖstG. XV 644