Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spitalpfründnerin

Spitalpfründnerin

, f.

weibl. Spitalpfründner 
  • so soll ich oder meine nachkommen spitalpflegere, sie also on widerred zu einer obern spitalpfruͤndnerin auf vnd annemen, vnd jr das gemach ... jr leben lang zubesitzen eingeben
    Hugen 1528 Bl. 22v
unter Ausschluss der Schreibform(en):