Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spitalrat

Spitalrat

, m.

Mitglied des Aufsichtsgremiums über ein Spital 
  • im falle es arme lüth es nöthig hätten sich curiren zu lassen, müssen sie sich beim spitalmeister anmelden und der es dann den spitalräthen vortragen, allwo dann die gebühr und nothwendigkeit wird können verpflogen werden
    1680 JbGlarus 16 (1879) 66
  • daß aber die hr. spitalräthe ... den armen lüthen allmuoßen abfolgen und geben laßen
    1699 JbGlarus 16 (1879) 100