Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spitalrichter
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Spitalrichter
, m.
I
Richter oder Beisitzer an einem Spitalgericht
- die spital richter auf dem land gesessen, haben angezaigt, wie beschwerlich es inen sey, das spitalgericht hin zu besitzen, hetten vor herein und hinaus zu gehen1514 Nordhoff-Behne,StrafRSchwäbHall 68
II
aus dem Kreis der Spitalinsassen gewählter Aufseher über das Spital und seine Insassen
- unter den namen eines spittall- oder spittelrichters ist aus der zahl der armen von amtwegen ein mann aufgestellet und ... verpflichtet, daß er erstlich über das spittall die aufsicht und sorgfälltige achte habe, ob die den spittällern hier fürgeschriebene regeln beobachtet werden1770 QÖstG. XV 882