Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spitalscherer
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Spitalpfründe
Spitalpfründner
Spitalpfründnerin
Spitalrat
Spitalrechnung
Spitalreitung
Spitalrentmeister
Spitalrichter
Spitalschaffner
Spitalscherer
, m.
Barbier, Scherer (I), der in einem Spital mit wundärztlichen Aufgaben betraut ist
bdv.:
Spitalbarbier
- ordnung deß spittalschärers zu L.1590 LuzernSTQ. IV 444Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wann ouch krancke und gebresthaffte jn spittal komment oder sonst jme [brudermeister] zu wüssen wurde, jn der statt und kilchgang arme krancke und gebresthaffte lütt wärent, das sol er den nächsten dem verordneten spittelschärer vermelden, damitt man jnen mit hillff und rat begegnen könne1590 LuzernSTQ. IV 452Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- um die armenlüt zu arzten, ... seie der spitalschärrer des gänzlichen ... aberkannt, und [dürfe] keine rechnung mehr von dem schärer ... angenommen werden1680 JbGlarus 16 (1879) 66