Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spitaluntertan

Spitaluntertan

, m.

Hintersasse, Höriger eines Spitals 
  • daß das gut M. ... bey der ritter-cassa des kocher-viertels verbleibe, gleichwohl die unterthanen aller privilegien ... und wohlthaten wie andere spitals-unterthanen faͤhig seyn ... sollen
    1681 Moser,RStHdb. I 480
  • das anglobgelt von dennen spitall unterthannen nach ansechen des guetts von ainem thaller biß drey gulden
    1695 QÖstG. XV 692
  • der beständer hätte ... von den spitaluntertanen zu M. ... gegen reichung von 30 kr. ... den dienst zu gaudieren
    1757 Wörner,HospitalSchwGmünd 169
  • verrechnung der gotteshaus- oder spitalunterthanen in die loͤbl. landschafts-cassam
    1760 CAustr. VI 118
  • collectas von denen cloͤsterlichen spitals-unterthanen in O.
    1772 Moser,NStaatsR. XVIII 234