Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spitalweib

Spitalweib

, n.

Insassin eines Spitals 
bdv.: Spitalerin
  • [die Selbstmörderin ist] zwar auff daß gemeine begrebnüs durch die arme spitalweiber, doch aber ohne glockenklang, wie auch ohne einige begleittung bürgersleütte, zur erden bestattet worden
    um 1663 QSchrMähr. I 3 S. 339
  • seyndt die 8 spittall weiber zu allerhand herrschaftlicher arbeit gegen gebung der kost gebraucht worden
    1770 QÖstG. XV 699