Spliß, m.
Spliß, m.
auch dim.
Grundstück, das durch Ab- oder Aufteilung eines größeren Grundstücks entstanden ist
Grundstück, das durch Ab- oder Aufteilung eines größeren Grundstücks entstanden ist
bdv.:
Splißling (I)
vgl.
Abspliß
-
zo erve angenommen ind untfangen hain ein splissgin weingartz1491 SPantaleonUrb. 316 Faksimile
-
so auch jemand einigen spliß hätte, der ihme oder seinen fürsessen zugeerbteilt wäre oder sonst an sich geworben hätte1558 Jülich/QNPrivatR. II 1 S. 361
-
doch souill vnsere lehengueter, sadelgueter, schatzgueter vnd dienstgueter, auch die solstet vnd spliß belangt, soll vnser derwegen hieuor außgangner ordnung ... nachkommen werden1564 JülichRechtsO. 85 Faksimile
-
daß so wol alle spliße, sie sein klein oder groß, eben so wol als die koten und gutter müßen belehnt werden1641 Dietz,HofgWichlinghausen 29
-
quo precio ein pferdts- oder kuhekurmudt zu verthedigen der spliße belangend, so ein churmüdig guet in 6 oder 7 theil getheilt wehreum 1647 RhW. III 1 S. 220 Faksimile
-
wanehe ein churmütig gut versplissen vnd vertheilt wurde, soll ein ieder spliss dem herrn churmütig sein, bis solches gut wieder zusammen komptoJ. Eifel/GrW. III 838 Faksimile