Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): spöttlich
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, adj., adv.
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auch spottlich
ungehörig, unehrenhaft, schändlich; höhnisch, verächtlich
ungehörig, unehrenhaft, schändlich; höhnisch, verächtlich
- [dass es für die Knechte] spottlich und schantlich [sei], das sie sollen henkersarbeit tun und die leut an die schupfen stellen1516 Schindler,VerbrFreib. 120
- es sol auch ieder hie ... berueft zimlich, erberlich und nicht mit leichtvertigen oder spötlichen warten [im panteding] antwuerten1519 NÖsterr./ÖW. IX 522Faksimile (ca. 49 KB)
- wie er dan ... vffim rathause fur einem sitzende radt ... drey vormeint kalde vrsache, warumb er solichs nicht zcu thun gedecht, spotlich furwandt1524 MittOsterland 6 (1863/66) 99Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wir wollen auch ... bey straff ... spotliche wort zu verachtung und vercleinerung aller oberckheid ... verpotten haben1527 RheingauLändlRQ. 555
- der geschäftherr mag wol peen seinen erben und geschäftmannen setzen, soverr si daz, so er in zu thuen ... bevilcht, nicht volziehen, sein bevelch wären dann wider guet sitten, spoͤtlich oder sonst zu thuen nicht wol müglich1528 ZeigerLRb. 410Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- spoͤttlich vßlegen vnd verachtung miner g. herren mandaten1539 ArgauLsch. I 248Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- damit auch ... den bergmaistern durch niemants kein irr beschehe oder aber si spöttlich und schmächlich gehalten werden, soll innen jedes orts obrigkeit gueten ruken ernstlich haltenum 1580 NÖsterr./ÖW. XI 201Faksimile (ca. 57 KB)
- aldo [in der Kirche] ehr ... mit spötlichen fingerdeuten ... sich gahr gottloß ... erzaigett [hat]1582 ZMährSchles. 8 (1904) 396
- wann ein ehrlicher statthaffter mann ... huͤndisch vnd spoͤttlich begraben wuͤrd, wil darauß abgenommen werden, daß solches dem abgestorbenen vnd dessen befreundten zur contumelia, hohn vnd spott gemeynt seye1587 Bemel,TraktTestam. 24Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- ist es ein spöttlich und gottlose sachen daß einer dem andern spütznahmben aufbringt und die ganze gemain zue verfolgunge ... des anderen zum haß bewögt1670 NÖsterr./ÖW. XI 151Faksimile (ca. 55 KB)
- solte jemand seinen officirer mit spoͤttlichen oder schimpf-worten, wann er im commando stehet angreiffen ... der soll ... mit empfindlicher leibes-straffe angesehen werden1706 CCPrut. III 81Faksimile - in Google Books
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