Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): spöttlich

spöttlich

, adj., adv.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
auch spottlich 
ungehörig, unehrenhaft, schändlich; höhnisch, verächtlich
  • [dass es für die Knechte] spottlich und schantlich [sei], das sie sollen henkersarbeit tun und die leut an die schupfen stellen
    1516 Schindler,VerbrFreib. 120
  • es sol auch ieder hie ... berueft zimlich, erberlich und nicht mit leichtvertigen oder spötlichen warten [im panteding] antwuerten
    1519 NÖsterr./ÖW. IX 522
  • wie er dan ... vffim rathause fur einem sitzende radt ... drey vormeint kalde vrsache, warumb er solichs nicht zcu thun gedecht, spotlich furwandt
    1524 MittOsterland 6 (1863/66) 99
  • wir wollen auch ... bey straff ... spotliche wort zu verachtung und vercleinerung aller oberckheid ... verpotten haben
    1527 RheingauLändlRQ. 555
  • der geschäftherr mag wol peen seinen erben und geschäftmannen setzen, soverr si daz, so er in zu thuen ... bevilcht, nicht volziehen, sein bevelch wären dann wider guet sitten, spoͤtlich oder sonst zu thuen nicht wol müglich
    1528 ZeigerLRb. 410
  • spoͤttlich vßlegen vnd verachtung miner g. herren mandaten
    1539 ArgauLsch. I 248
  • damit auch ... den bergmaistern durch niemants kein irr beschehe oder aber si spöttlich und schmächlich gehalten werden, soll innen jedes orts obrigkeit gueten ruken ernstlich halten
    um 1580 NÖsterr./ÖW. XI 201
  • aldo [in der Kirche] ehr ... mit spötlichen fingerdeuten ... sich gahr gottloß ... erzaigett [hat]
    1582 ZMährSchles. 8 (1904) 396
  • wann ein ehrlicher statthaffter mann ... huͤndisch vnd spoͤttlich begraben wuͤrd, wil darauß abgenommen werden, daß solches dem abgestorbenen vnd dessen befreundten zur contumelia, hohn vnd spott gemeynt seye
    1587 Bemel,TraktTestam. 24
  • ist es ein spöttlich und gottlose sachen daß einer dem andern spütznahmben aufbringt und die ganze gemain zue verfolgunge ... des anderen zum haß bewögt
    1670 NÖsterr./ÖW. XI 151
  • solte jemand seinen officirer mit spoͤttlichen oder schimpf-worten, wann er im commando stehet angreiffen ... der soll ... mit empfindlicher leibes-straffe angesehen werden
    1706 CCPrut. III 81
unter Ausschluss der Schreibform(en):