Spolienklage, f.

von einem Spolierten geführte Klage gegen den Spoliator auf Wiedereinsetzung in die eingebüßte Rechtsposition
  • dann die spoli klag ist also gefreit, das sie durch kain exception ... mag abgetriben werden
    1544 Perneder,Proz. 52v Volltext (und Faksimile)
  • dann die spoliklag ist also gfreit, dz sie durch kein exception noch gegenklag mag abgetriben werden, es seien dann dieselben exceptionn vnd gegen klag auch auff ein spoli oder entsetzung gestelt
    1553 Gobler,StatB. 17r Volltext (und Faksimile)
  • die spolien-klagen, in qua foro sie zu examiniren sind
    1688 Beckmann,Idea 611 Faksimile
  • spolien-klage ... heißt diejenige klage, welche jemand wider einen anderen erhebt, von welchem er ... aus der posseß der von ihm inne gehabten sache entsetzet worden
    1744 Zedler 39 Sp. 323
  • ob zwar es nun seine richtigkeit hat, daß wegen eines friedensbruchs ein beleidigter reichsstand wider den andern auf eine geldstrafe klagen koͤnne, so pfleget jedoch meistens nur die spolienklage angestellet und dadurch schadloßhaltung gefordert zu werden
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 323 Faksimile
  • klaͤgere sind ... an den reichs-hof-rath gegangen, und haben die spolien-klage angestellet, ob sie schon nichts weniger als einen natuͤrlichen besiz, sondern blos eine bedingte mit-belehnung vor sich haben
    1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 335 Faksimile